Tips & Infos
Der neue (alte) Versicherungsvertrag
des LSB-Berlin
Die Laufzeit des bisherigen Versicherungsvertrages mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg endet am 31.12.2005.
Daher war eine Neuausschreibung erforderlich. Es gab zahlreiche Bewerber, wovon die Feuersozietät Berlin-Brandenburg
das beste Angebot machte. Wichtig war dem Landessportbundes Berlin aber auch, dass der Vertrag nicht nur kostengünstig
ist sondern auch bestimmte Vorgaben berücksichtigt. Es wurden nicht ganz klare Auslegungen des alten Vertrages präzisiert,
neue Leistungen eingeschlossen und die "Euro-Umrechnungs"-Schadenssummen "geglättet".
Der neue Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2006 bis zum 01.07. 2011.
Der Vertrag beinhaltet nach wie vor eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung. Zusätzlich zum LSB-Berlin, den
Mitglieds-organisationen und deren Vereinen wurde der Versicherungsschutz auch auf die Trägervereine sowie gGmbHs, die
dem LSB angeschlossen sind, ausgedehnt.
Für die Haftpflichtversicherung gilt weiterhin das Grundprinzip der Subsidiarität, was bedeutet, dass anderer Versicherungsschutz
dem des LSB voran geht. Wer also z.B. eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss sich zuerst an diese wenden.
Für den Unfallvertrag gilt weiterhin:
Es handelt sich hierbei nur um eine Grunddeckung. Jeder Sportler sollte sich privat zusätzlich ausreichend gegen Unfallfolgen versichern!
Nachfolgend werden die wichtigsten Inhalte des Vertrages erläutert und es wird darauf hingewiesen, was neu aufgenommen bzw. präzisiert wurde.
- Nichtmitglieder, die im Auftrag des Vereins Kinder und Jugendliche begleiten, sind versichert. Dieser Schutz wurde auch auf die Begleitung von Behinderten ausgedehnt – sofern eine Begleitung erforderlich ist - , wenn sie über ihren Verein Mitglied im Behindertensportverband sind.
- Die Bauherrenhaftpflicht ist bis zu einer Bausumme von 300.000,- € versichert. Wenn höhere Bausummen versichert werden sollen, berechnet die Feuersozietät dem Verein nur die Differenz.
- Segel-, Ruder- und Paddelboote sind bei der satzungsgemäßen Verwendung haftpflichtversichert. Neu aufgenommen wurden Windsurfgeräte und motorisierte Wasserfahrzeuge als Trainerbegleitboote zur ordnungsgemäßen Durchführung von Training und Regatten.
- Die Haftpflichtversicherung beim Betrieb von Kran- und Slipanlagen in Wassersportvereinen wurde ausgeschlossen.
- Für den Schießsport wurde die Haftpflicht auf die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970) erweitert. Dies gilt auch für die gesetzlich geforderten Deckungserweiterungen in der Unfallversicherung.
- Der Schlüsselverlust (fremde Schlüssel z.B. für die Turnhalle) ist bis zu einer Versicherungssumme von 2.500,- € je Schadensfall bei einer Selbstbeteiligung von 50,- € versichert.
- Versichert ist die Haltung, Führung und Verwendung von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ (auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen) bis 20 km/h, sofern kein behördliches Verbot entgegensteht sowie nicht versicherungspflichtige Kfz-Anhänger. Der Versicherungsschutz verfällt bei Überlassung an Vereins-/Verbandsfremde.
- Neu in die Unfallversicherung wurde aufgenommen der Versicherungsschutz geisteskranker Sportler, allerdings nicht bei Unfällen, die durch die Krankheit verursacht werden.
- Ebenfalls neu ist auch der Unfallschutz bei Wassersportlern bei sog. „Alleinfahrten“, allerdings ist vor Fahrtantritt das Fahrtenbuch zu führen.
- Nicht versichert sind auch weiterhin Nichtmitglieder als Teilnehmer an Sportkursen. Sportkurse sind zeitlich begrenzte Sportangebote. Es ist zu empfehlen, in den Ausschreibungsunterlagen für Sportkurse darauf hinzuweisen, dass kein Unfallversicherungsschutz für diese Kursteilnehmer gewährt wird.
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Bei den Versicherungsleistungen aus der Unfallversicherung wird nicht mehr nach Kindern und Jugendlichen und
Erwachsenen unterschieden:
Versicherungsleistungen: - Invalidität: 35.000,- €
- Tod: 5.000,- €
- Bergungskosten: 2.500,- €
- Kosmetische Operationen: 2.500,- €
- Kurkostenbeihilfe: 1.000,- €
- Unverändert geblieben ist auch, dass eine Invaliditätsentschädigung nur dann fällig wird, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 20% beträgt.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Maklerbüro PAETAU SPORTS zur
Verfügung; Tel: 030 / 23 81 00 34 (Frau Weitkunat) oder der Vereins-
berater des LSB-Berlin.
Heidolf Baumann E-Mail: h.baumann@lsb-berlin.org
